Hausordnung gemäß § 44 SCHUG

  • Die Menschen an der Schule behandeln sich höflich. Dazu gehört auch das Grüßen.
  • Die SchülerInnen treffen ca. zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhof ein.
  • In der Garderobe wird die Straßenkleidung abgelegt. Die Unterrichtsräume dürfen nur mit Hausschuhen (keine Turnschuhe) betreten werden.
  • Im Klassenzimmer bereiten sich die SchülerInnen auf den Unterricht vor.
  • Die kleine Pause wird in den Klassenräumen und die große Pause auf dem Schulhof verbracht. Der Kaffeeautomat darf nur in der großen Pause benützt werden. Leere Becher werden in die dafür vorgesehenen Halterungen entsorgt.
  • Nach der großen Pause im Schulhof gehen die SchülerInnen beim Glockenzeichen geordnet in die Klassen. Die große Pause darf nicht in den WC-Räumen, in den Klassen oder in den Gängen verbracht werden.
  • Um die Gesundheit der Mitschüler und auch sich selbst nicht zu gefährden, ist Herumtoben, Raufen, Boxen usw. im Schulbereich ausnahmslos verboten. Jeder verhält sich so, dass niemand zu Schaden kommt.
  • Der Schulbereich darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson oder des Schulleiters verlassen werden.
  • Nach Unterrichtsschluss wird zusammengeräumt, die Stühle werden auf die Bänke gestellt und die Klasse wird sofort und ruhig verlassen. Außerhalb der Schulzeit ist der Aufenthalt im Schulgelände verboten. Das Herumwerfen von Gegenständen ist ausdrücklich verboten!
  • Die Einrichtungen der Schule müssen schonend behandelt werden. Für mutwillige Sachschäden, Beschmutzungen von Wänden, Zerkratzen von Tischplatten usw. muss Schadenersatz geleistet werden.
  • Der Müll wird getrennt entsorgt. Das gilt insbesondere während der Mittagsaufsicht.
  • Der Erziehungsberechtigte hat die Schule im Fall einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung des Schülers noch am selben Tag zu verständigen.
  • Im Schulbereich ist Kaugummi kauen nicht gestattet. Ebenso sind eingeschaltete Handys verboten. Diese verbleiben immer in der Schultasche!

          Der Schulgemeinschaftsausschuss